AGBs
Liebe Gäste,auch wenn wir uns auf einer sehr intimen Ebene begegnen, so handelt es sich doch um einen beidseitig abgeschlossenen Dienstleistungsvertrag, dem folgende Geschäftsbedingungen zugrunde liegen.
1. Vertragsabschluss 1.2 Der Auftraggeber erkennt die hier genannten AGBs mit der Beauftragung der Sexualbegleiterin an. 1.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet der Sexualbegleiterin mitzuteilen, wenn für ihn eine gesetzliche Betreuung besteht und dieser Betreuer für den Abschluss eines gültigen Vertrages teilweise oder vollständig zuständig ist.1.4 Für die Richtigkeit der Angaben trägt der Auftraggeber die volle Verantwortung, insbesondere für eine klare, vollständige und fehlerfreie Übermittlung. 1.5 Die Beauftragung der Sexualbegleiterin durch den Auftraggeber, schriftlich (per E-Mail, Brief) oder mündlich (telefonisch, persönlich) ist für ihn verbindlich.
2. Datenschutz 2.1 Persönliche Daten des Auftraggebers werden streng vertraulich behandelt und in keiner Form an Dritte weitergegeben, die nicht direkt in die Auftragsbearbeitung involviert sind. Es sei denn, der Auftraggeber stimmt der begründeten Weitergabe zu, zum Beispiel an gesetzliche Betreuer, Assistenten und Lothar Sandfort, Supervisor der Sexualbegleiterin und Leiter des ISBB Trebel - Institut zur Selbstbestimmung Behinderter - , der, wenn Probleme auftreten, von beiden Seiten kontaktiert werden kann.
3. Bezahlung 3.1 Die Bezahlung der Treffen mit der Sexualbegleiterin erfolgt auf der Grundlage vorher festgesetzter mündlicher oder schriftlicher Absprachen. 3.2 Die Bezahlung der Treffen erfolgt immer vor der Dienstleistung komplett in bar. Nachträgliche Überweisungen und Ratenzahlungen sind nicht möglich.
Terminabsprachen sind grundsätzlich, schriftlich oder mündlich bis zu 1 Tag vor dem vereinbarten Termin möglich. Ich weise jedoch ausdrücklich darauf hin, dass folgende Regelung in jedem Fall gilt: 4.1 Bei einer Terminstornierung, die bis 14 Tage vor dem vereinbarten Termin erfolgt sein muss, ist der Fahrtpreis (bzw. der vorher vereinbarte Fahrtkostenanteil) der Sexualbegleiterin zu erstatten, zahlbar innerhalb 14 Tagen nach Rechnungserstellung. 4.2 Bei Terminstornierungen, die weniger als 3 Tage vor dem vereinbarten Termin erfolgen, ist je nach Aufwand, Art und Umfang (z.B. vorherige Fahrkartenbuchung, mehrstündige Anfahrt, und evtl. dadurch entstandener Verdienstausfall) der komplette Betrag inkl.der Fahrtkosten an die Sexualbegleiterin zu entrichten, zahlbar innerhalb 14 Tagen nach Rechnungserstellung.
5. Erfüllungsort und Gerichtsstand 5.1. Erfüllungsort für Leistungen und Zahlungen ist Bremen. |