AGBs

 

Liebe Gäste,

auch wenn wir uns auf einer sehr intimen Ebene begegnen, so handelt es sich doch um einen beidseitig abgeschlossenen Dienstleistungsvertrag, dem folgende Geschäftsbedingungen zugrunde liegen.

 



Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Vertragsabschluss

1.1 Durch die mündliche oder schriftliche Erteilung eines Auftrages wird zwischen der Sexualbegleiterin und dem Auftraggeber ein Dienstleistungsvertrag geschlossen.

1.2 Der Auftraggeber erkennt die hier genannten AGBs mit der Beauftragung der Sexualbegleiterin an.

1.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet der Sexualbegleiterin mitzuteilen, wenn für ihn eine gesetzliche Betreuung besteht und dieser Betreuer für den Abschluss eines gültigen Vertrages teilweise oder vollständig zuständig ist.

1.4 Für die Richtigkeit der Angaben trägt der Auftraggeber die volle Verantwortung, insbesondere für eine klare, vollständige und fehlerfreie Übermittlung.

1.5 Die Beauftragung der Sexualbegleiterin durch den Auftraggeber, schriftlich (per E-Mail, Brief) oder mündlich (telefonisch, persönlich) ist für ihn verbindlich.

 

2. Datenschutz

2.1 Persönliche Daten des Auftraggebers werden streng vertraulich behandelt und in keiner Form an Dritte weitergegeben, die nicht direkt in die Auftragsbearbeitung involviert sind. Es sei denn, der Auftraggeber stimmt der begründeten Weitergabe zu, zum Beispiel an gesetzliche Betreuer, Assistenten und Lothar Sandfort, Supervisor der Sexualbegleiterin und Leiter des ISBB Trebel - Institut zur Selbstbestimmung Behinderter - , der, wenn Probleme auftreten, von beiden Seiten kontaktiert werden kann.

 

3. Bezahlung

3.1 Die Bezahlung der Treffen mit der Sexualbegleiterin erfolgt auf der Grundlage vorher festgesetzter mündlicher oder schriftlicher Absprachen.

3.2 Die Bezahlung der Treffen erfolgt immer vor der Dienstleistung komplett in bar. Nachträgliche Überweisungen und Ratenzahlungen sind nicht möglich.

 


4. Terminabsagen und Stornierungen

4.1 Terminabsprachen sind grundsätzlich schriftlich oder mündlich bis zu 1 Tag vor dem vereinbarten Termin möglich. Ich weise jedoch ausdrücklich darauf hin, dass folgende Regelung in jedem Fall gilt:

4.2 Es wird bei Stornierungen in jedem Fall eine erwaltungspauschale in Höhe von 50 € fällig, es sei denn, der Auftraggeber weist der Sexualbegleiterin nach, das kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

4.3 Unabhängig von der anfallenden Verwaltungspauschale hat der Auftraggeber der Sexualbegleiterin den Schaden zu ersetzen, der der Sexualbegeiterin durch die Stornierung nachweislich entstanden ist, wie z.B. bereits gebuchte Unterkünfte, gekaufte Fahrkarten, entstandener Verdienstausfall oder anderweitige Reiseaufwendungen.

4.4 Der Schadensbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar.

 

5. Erfüllungsort und Gerichtsstand

5.1. Erfüllungsort für Leistungen und Zahlungen ist Bremen.